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   OLG Frankfurt, 27.01.1995 - 20 W 411/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3071
OLG Frankfurt, 27.01.1995 - 20 W 411/93 (https://dejure.org/1995,3071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.01.1995 - 20 W 411/93 (https://dejure.org/1995,3071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 20 W 411/93 (https://dejure.org/1995,3071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Namensgebung; Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Namensgebung; Anforderungen an die Eintragung gescblechtsneutraler Vornamen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Italienische Vornamen stiften Verwirrung - Ist Nicola Andrea ein Junge oder ein Mädchen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 12, § 1626, § 1627

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 773
  • MDR 1995, 607
  • FamRZ 1995, 1225 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 253/00

    Männlicher Vorname - "Tjorven"

    Keiner Entscheidung bedarf es hier, ob bei Verwendung ausländischer Vornamen, wenn diese im Gegensatz zu ihrem Sprachgebrauch im Ausland nach inländischem Sprachempfinden das Geschlecht des Namensträgers nicht ohne weiteres erkennen lassen, etwa verbleibende Unklarheiten über das Geschlecht des Namensträgers hinzunehmen sind, wenn der sprachliche Klang des ausländischen Vornamens dem Familiennamen angepasst ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 773, 774).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2009 - 3 Wx 33/09

    Grenzen der Namenswahl; Zulässigkeit des türkischen Vornamens "Erva" für einen

    Diese Rechtsgrundsätze gelten, da insoweit keine sachlichen Unterschiede bestehen, sowohl für inländische als auch im Ausland gebräuchliche Vornamen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 773).
  • OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 20 W 277/94

    Eintragungsfähigkeit des Vornamens "Mike" für ein Mädchen

    Der Vorname soll also das Geschlecht des Kindes erkennen lassen (BGHZ 29, 256 = NJW 1959, 1029 = StAZ 1959, 210; BGHZ 30, 132 NJW 1959, 1581 = FamRZ 1959, 1999 = StAZ 1959, 236; BGHZ 73, 239 = NJW 1979, 2469 = FamRZ 1979, 466 = MDR 1979, 742 = StAZ 1979, 238; Senat in 20 W 411/93 vom 27.1.1995 = NJW-RR 1995, 773 = MDR 1995, 607 = FamRZ 1995, 1225 Ls = StAZ 1995, 173 = OLG-Report 1995, 69; OLG Hamm StAZ 1995, 236 = MDR 1995, 498; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 135 = StAZ 1996, 43).
  • LG Mainz, 10.04.2003 - 8 T 237/02

    Namenseintragung im Geburtenbuch: Eintragungsfähigkeit der Vornamen "Luka Marin"

    Diese Grundsätze gelten sowohl für inländische als auch für im Ausland gebräuchliche Vornamen (OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 773 ff).
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